Hingehört: Vorsicht bei der Einnahme von CBD

CBD-Produkte und Hanfprodukte gibt es mittlerweile an jeder Ecke zu kaufen. Was früher das Hanfkissen war, ist heute das CBD-Öl. Dazumals rauchte man den Inhalt des Hanfkissens. Und heute wird das Hanföl geschluckt, auch wenn es für das Öllämpchen oder den Aromadiffuser gedacht ist. Meistens steht auf den CBD-Ölen auch, dass diese nicht zur Einnahme gedacht sind. Trotzdem werden diese mit Hanfsamenöl oder Sonnenblumenöl in Lebensmittelqualität verkauft. Es ist aber eine rechtliche Vorschrift, dass man nicht jedes CBD-Produkt einnehmen darf. Es gibt nämlich Hanfprodukte, welche nur für die äusserliche Anwendung gedacht sind. In Apotheken gibt es spezielle CBD-Öle oder CBD-Kapseln, die man einnehmen kann, sofern diese als Medizinprodukte zugelassen sind. Am besten lassen Sie sich von einem Arzt oder Apotheker beraten und nehmen Sie nur CBD-Öl ein, das entsprechend gekennzeichnet ist.

Sendeschluss wegen No-Billag Initiative?

Die Schweizer stimmen über die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren Billag ab. Jeder Empfänger muss jährlich Fr. 450.- Zwangsgebühren bezahlen, ganz egal, ob er das Schweizer Radio oder Fernsehen konsumiert oder nicht. Die Initianten der NoBillag-Initiative wollen die Abschaffung dieser staatlichen Gebühren. Die Gegner argumentieren, dass das das Ende des Schweizer Radio und Fernsehen wäre und formierten sich unter dem Titel Sendeschluss-Nein!

Diskutieren Sie mit, ob Sie für oder gegen die No-Billag-Initiatve sind und
ob Sie einen Sendeschluss in Kauf nehmen würden.